Verkaufsregeln

  • Verkauft werden darf nur auf dem Privatgrund. Öffentliche Flächen wie Gehwege und Parkbuchten dürfen nicht für den Verkauf genutzt werden. Die Teilnahme an einem Mini-Markt auf den von uns organisierten Flächen ist nur nach Anmeldung und Zusage durch uns möglich.
  • Gewerbliche Verkäufe sind nicht erlaubt.
  • Kein Verkauf vor 11 Uhr.
  • Bitte verkaufen Sie nur an Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Das Fahren von Stand zu Stand im Auto hat in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen geführt und ist nicht erwünscht.
  • Die Organisatorinnen übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Die Haftung/Verantwortung übernimmt die angemeldete Person.
  • Am Ende der Veranstaltung aufzuräumen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. 
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass ein vorzeitiges Abbauen der Stände zu Unmut bei den Besucher*innen führen kann. Damit der Albachtener Flohmarkt erfolgreich wird, sollten alle Teilnehmer*innen die Verkaufszeiten zuverlässig einhalten. Bei kurzzeitigem Verlassen Ihres Standes oder während einer kleinen Mittagspause bitten wir Sie, ein entsprechendes Hinweisschild  oder eine Spardose zur Bezahlung auf Vertrauensbasis bereitzustellen.
  • Snacks und Getränke dürfen nur ohne Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden. Wir freuen uns, wenn mindestens ein Teil des Erlöses einem guten Zweck gespendet wird.


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Autofreier Flohmarkt

Kein Verkauf durchs Autofenster!
Sie können dieses Schild gern selbst drucken. Wir stellen es ihnen auch gern zur Verfügung.

Absage

Krankheit oder andere Gründe können dazu führen, dass Sie Ihren Flohmarktstand kurzfristig absagen müssen. Informieren Sie die Flohmarktbesucher mit diesem Schild über Ihre kurzfristige Absage.

Lebensmittel

Vielleicht möchen Sie zusätzlich zu Ihren Flohmarkt-Sachen auf Lebensmittel anbieten. Beachten Sie die Hinweise vom Gesundheitsamt Münster.