Infos für Verkäufer*innen

Verkaufsregeln

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  • Verkauft werden darf nur auf dem Privatgrund. Öffentliche Flächen wie Gehwege und Parkbuchten dürfen nicht für den Verkauf genutzt werden. Die Teilnahme an einem Mini-Markt auf den von uns organisierten Flächen ist nur nach Anmeldung und Zusage durch uns möglich.
  • Gewerbliche Verkäufe sind nicht erlaubt.
  • Kein Verkauf vor 11 Uhr.
  • Die Organisatorinnen übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Die Haftung/Verantwortung übernimmt die angemeldete Person.
  • Am Ende der Veranstaltung aufzuräumen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. 
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass ein vorzeitiges Abbauen der Stände zu Unmut bei den Besucher*innen führen kann. Damit der Albachtener Flohmarkt erfolgreich wird, sollten alle Teilnehmer*innen die Verkaufszeiten zuverlässig einhalten. Bei kurzzeitigem Verlassen Ihres Standes oder während einer kleinen Mittagspause bitten wir Sie, ein entsprechendes Hinweisschild  oder eine Spardose zur Bezahlung auf Vertrauensbasis bereitzustellen.
  • Snacks und Getränke dürfen nur ohne Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden. Wir freuen uns, wenn mindestens ein Teil des Erlöses einem guten Zweck gespendet wird.

Sie können Sich ab Februar 2026 für den nächsten Stadtteil-Flohmarkt am 12.4.2026 anmelden.